Kurzer Stand: Artikel 4 der EU-KI-Verordnung spricht von AI Literacy / KI-Kompetenz. Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sollen nach bestem Vermögen ein ausreichendes Kompetenzniveau der beteiligten Personen sicherstellen.
Wichtig ist die Nuance: Das ist keine starre Pflicht zu einem bestimmten Standardkurs oder Zertifikat für alle. Sinnvoll ist ein pragmatischer Nachweis: Wer nutzt welche KI-Tools, in welchem Risiko-Kontext, mit welchen Regeln?
DIGKI-Beispiel: kurze KI-Guidelines, Rollenklärung, Tool-Auswahl, Datenschutz-/Datenklassifizierung, kleine Team-Schulung und dokumentierte Use-Cases. Genau diese Lücke zwischen Gesetzestext und brauchbarer Praxis ist ein starkes Beratungsfeld.
Quelle/Anker: EU AI Act Artikel 4 „AI literacy“, anwendbar seit 02.02.2025.